PDF Download der AGB von CamperDays
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen gemeinsam mit den Buchungsdetails zum ausgewählten Angebot und den besonderen Mietbedingungen des ausgewählten Wohnmobilanbieters die vertragliche Grundlage zwischen dem Kunden und CamperDays für alle Anmietungen von Wohnmobilen über die Internetseite www.camperdays.at sowie die Telefonhotline dar.
CamperDays selbst verfügt nicht über einen eigenen Fahrzeugpark, sondern tritt als Vermittler für unterschiedliche Wohnmobilanbieter auf. Die Bereitstellung des Fahrzeugs erfolgt durch den jeweiligen Wohnmobilanbieter sowie dessen lokale Vertragspartner. Für welchen Wohnmobilanbieter die Vermittlung einer Vermietung erfolgt, ist sowohl in den Buchungsdetails, als auch in den besonderen Mietbedingungen spezifiziert. CamperDays ist unabhängig davon berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit hier im Internet unter www.camperdays.at eingesehen, ausgedruckt oder gespeichert werden.
Das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. CamperDays behält sich vor, Anfragen von Unternehmen abzulehnen.
Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (sowie Buchungsdetails oder besonderen Mietbedingungen) von CamperDays. Abweichende oder entgegenstehende Fremd-AGB des Kunden werden nicht Gegenstand des Vertrages.
Für die vorliegende vertragliche Beziehung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Miete beweglicher Gegenstände, soweit in den nachfolgenden Regelungen keine besonderen Bestimmungen enthalten sind. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) schuldet CamperDays nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag finden keine Anwendung. Der Kunde führt seine Fahrt selbständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
Vertragsschluss
Über die Internetseite www.camperdays.at kann zunächst ein Produktvergleich der Angebote unterschiedlicher Wohnmobilanbieter durchgeführt werden. CamperDays gewährleistet nicht, sämtliche am Markt befindlichen Wohnmobilanbieter in den Produktvergleich einzubeziehen. Es werden nur de Wohnmobilanbieter miteinander verglichen, die Partner von CamperDays sind. Das Ranking der Suchergebnisse erfolgt grundsätzlich auf Basis des Preises (günstigstes Angebot zuerst). CamperDays ermöglicht es Wohnmobilanbietern nicht, durch Zahlungen ein verbessertes Ranking zu erhalten. Die Preise werden von den Anbietern auf die Website eingespielt. Die Preise sind flexibel und können sich jederzeit ändern, CamperDays hat darauf keinen Einfluss. Eine nachträgliche Anpassung des Preises der Buchung ist nicht möglich. Eine Übersicht über alle in den Preisvergleich einbezogenen Anbieter findet sich auf folgender Seite: https://www.camperdays.at/vermieter.html. CamperDays weist darauf hin, dass es sich bei den Wohnmobilanbietern, deren Angebote über den Produktvergleich gefunden werden können, ausschließlich um Unternehmen handelt. CamperDays ermöglicht keine Buchung bei privaten Anbietern. Keiner der Anbieter ist ein mit CamperDays im Sinne des § 15 AktG verbundenes Unternehmen. CamperDays wird für die Wohnmobilanbieter nicht im Rahmen der Erfüllung deren Leistungspflichten (insbesondere der Bereitstellung des Fahrzeugs) tätig.
Im Anschluss an den Preisvergleich hat der Kunde die Möglichkeit, eine Buchungsanfrage für eine Wohnmobilanmietung an CamperDays zu übersenden. Mit Ausfüllen der Formularfelder und Abschluss des Buchungsvorgangs, indem der Kunde am Ende der Online-Buchungsstrecke den Button „kostenpflichtig buchen" auswählt, übersendet er CamperDays ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Wohnmobilmietvertrags. Er verpflichtet sich dabei, wahrheitsgemäße Angaben zu machen – insbesondere in Bezug auf seine Identität (Name und Anschrift) und die Zahl der Nutzer (alle Mitreisenden inkl. Kinder). Darüber hinaus hat der Kunde weiterhin die Möglichkeit, eine unverbindliche Anfrage für jedes angezeigte Fahrzeug an CamperDays zu stellen. Mit Ausfüllen der Formularfelder, Akzeptanz der CamperDays AGB und Abschluss des Anfragevorgangs übersendet der Kunde CamperDays eine Anfrage für ein unverbindliches Angebot. Das Angebot ist unverbindlich.
Der Mietvertrag kommt erst mit der Zusendung der Buchungsbestätigung durch CamperDays (via E-Mail) zustande. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde den Anspruch auf ein Wohnmobil für die bei Buchung angegebene Zahl der Nutzer (alle Mitreisenden inkl. Kinder), in der gebuchten Fahrzeugkategorie, soweit gemäß Ziffer III. die Stellung eines Ersatzfahrzeuges zulässig ist. CamperDays weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht spezifische Fahrzeuge, sondern Fahrzeugkategorien gebucht werden. Verbindlich ist alleine die bestätigte Fahrzeugkategorie. Ein Anspruch auf einen spezifischen Grundriss oder auf spezifische Maße von Fahrzeug oder Ausstattung besteht nicht. Verbindlich sind alleine Fahrzeugkategorie, Gewichtsklasse, Anzahl der Schlafplätze, Getriebeart und Betankung (Diesel oder Benzin). Allerdings hat der Kunde die Möglichkeit, vor oder nach der Buchung bestimmte Ausstattungsmerkmale anzufragen. Sofern diese von CamperDays schriftlich (per E-Mail) bestätigt werden, sind sie rechtsverbindlich vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übersendete Buchungsbestätigung tunlichst unverzüglich zu überprüfen und CamperDays und den Wohnmobilanbieter, bei dem die Buchung erfolgt ist, auf Unrichtigkeiten hinzuweisen. Ein fehlender Hinweis hat keinerlei Auswirkungen auf die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere keine Auswirkung auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde vor Ort (an der Abholstation) zu zahlende Zusatzleistungen auswählen. Diese Zusatzleistungen werden nicht Bestandteil des Vertrags zwischen CamperDays und dem Kunden. Im Hinblick auf die Zusatzleistungen wird CamperDays vom Kunden beauftragt, einen Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem Wohnmobilanbieter, bzw. der Abholstation zu vermitteln. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Bestätigung durch den Wohnmobilanbieter bzw. die Abholstation zustande. CamperDays ist berechtigt, die Bestätigung an den Kunden zu versenden. Der Kunde hat ferner im Rahmen des Buchungsvorgangs die Möglichkeit, unverbindliche Zusatzwünsche zur Buchung zu äußern. Diese Zusatzwünsche werden nur dann verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von CamperDays im Namen des Wohnmobilanbieters bestätigt werden (vgl. dazu auch Ziffer 2.2).
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde von CamperDays per E-Mail einen Voucher. Für die Fahrzeugübernahme ist die Vorlage des von CamperDays per E-Mail zugesandten Vouchers erforderlich. Ohne diesen Voucher kann die Mietstation die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern. CamperDays möchte verhindern, dass es beim Erhalt des Vouchers zu Problemen kommt. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach der Buchung den Voucher oder eine Information, dass die Buchung nicht bestätigt werden konnte, per E-Mail erhält, verpflichtet sich der Kunde, CamperDays über diesen Umstand in Kenntnis zu setzen, um sicherzustellen, dass die Übertragung ordnungsgemäß erfolgt ist. Der Kunde ist ferner verpflichtet, den Voucher auszudrucken und bei der Abholung des Fahrzeugs vorzulegen.
Für den Fall, dass CamperDays die Buchung nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Abgabe des verbindlichen Angebotes durch den Kunden per E-Mail bestätigt, ist der Kunde nicht mehr an seine Vertragserklärung gebunden.
Der Kunde ist bei der Anmietung im Ausland selber verpflichtet die Einreisevoraussetzungen (wie z.B. Visum, Gültigkeit des Ausweisdokuments) und Voraussetzungen für den Nachweis der Fahrberechtigung (z.B. internationaler Führerschein) zu prüfen.
CamperDays behält sich vor, ohne Angabe von Gründen, eine Buchungsanfrage im Namen der Wohnmobilanbieter abzulehnen.
Fahrzeug und Ersatzfahrzeug
Die Reservierung des gemieteten Fahrzeugs gilt nur für die Fahrzeuggruppe, nicht für einen bestimmten Fahrzeugtyp. Die in den Mietbedingungen angegebenen Fahrzeugangaben beschreiben ein Durchschnittsfahrzeug dieser Fahrzeuggruppe, nicht das Fahrzeug, das dem Kunden übergeben wird. Es kann insbesondere bei der Fahrzeuglänge (+/- bis zu 1,5m) und bei den Maßen des Bettes zu Abweichungen kommen. Sofern der Kunde bestimmte Mindestmaße (z.B. beim Bett) oder Höchstmaße (z.B. beim Fahrzeug wegen Beschränkungen auf Fähren oder Campingplätzen) benötigt, können diese nur nach schriftlicher Rückbestätigung durch CamperDays zugesichert werden. Es wird empfohlen, entsprechende Anfrage vor der Buchung zu stellen.
Soweit in den besonderen Vertragsbedingungen keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt im Falle fehlender Verfügbarkeit folgendes: Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behalten sich CamperDays sowie der Wohnmobilanbieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Für den Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Mietkosten. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug ohne Verschulden des Kunden zerstört wird oder absehbar ist, dass die Nutzung infolge einer Beschädigung, die der Kunde nicht zu vertreten hat, unangemessen lange unmöglich sein wird. Da CamperDays auf den Tagesbestand an Mietwagen beim Wohnmobilanbieter keinen Einfluss hat, empfiehlt CamperDays dem Kunden in jedem Fall bei Fähr- oder Platzreservierungen ein Ticket für die größte Fahrzeugkategorie zu buchen. Soweit wichtige berechtigte Interessen des Kunden (wie beispielsweise die Anmietung von Stellplätzen für Fahrzeuge mit beschränkten Ausmaßen) entgegenstehen, kann er die Annahme eines Fahrzeugs einer größeren Fahrzeugkategorie als vertragsgemäße Leistung ablehnen. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie zum Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden und steht auch kein vergleichbares oder größeres Fahrzeug zur Verfügung, behalten sich CamperDays sowie der Wohnmobilanbieter das Recht vor, dem Kunden eine kleine Fahrzeugkategorie anzubieten. Akzeptiert der Kunde ein verfügbares Ersatzfahrzeug in einer kleineren Fahrzeugkategorie, erstattet CamperDays bzw. der Wohnmobilanbieter im Auftrag von CamperDays die sich ergebende Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugkategorien. Kann kein Fahrzeug einer kleineren Fahrzeugkategorie angeboten werden, behalten sich CamperDays und der Wohnmobilanbieter das Recht vor, ein Fahrzeug einer anderen Mietstation des Wohnmobilanbieters anzubieten. Kann der Wohnmobilanbieter kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen und akzeptiert der Kunde kein Angebot einer anderen Mietstation, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen wird CamperDays dem Kunden erstatten.
Wird das Fahrzeug durch das Verschulden des Kunden zerstört oder ist absehbar, dass die Nutzung durch einen Umstand eingeschränkt oder unmöglich wird, den der Kunde zu vertreten hat, können CamperDays und der Wohnmobilanbieter die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Zusätzlich können Zusatzkosten wegen Ausfall (Liegekosten) entstehen.
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und insbesondere bei intensiver Nutzung den Zustand regelmäßig zu kontrollieren. CamperDays macht darauf aufmerksam, dass sich die Nutzung eines Wohnmobils grundlegend von der Nutzung eines PKW unterscheidet. So sind im Regelfall häufigere Kontrollen von Motoröl und Reifendruck erforderlich. Je nach Fahrzeugtyp und Nutzungsart können tägliche Kontrollen notwendig sein. So kann insbesondere bei Fahrzeugen mit Allradantrieb (4wd) die Abnutzung der Reifen so stark sein, dass ein Austausch während der Mietdauer notwendig wird. Der Kunde verpflichtet sich daher insbesondere, den Reifendruck und die Profilstärke regelmäßig zu kontrollieren, Grenzwerte beim Wohnmobilanbieter zu erfragen und diesen rechtzeitig vor Erreichen der Grenzwerte zu kontaktieren, um ggf. den Austausch der Reifen zu organisieren.
Soweit bei Angeboten das Alter des Fahrzeugs angegeben ist, ist damit regelmäßig der Zeitraum gemeint, wie lange sich das Fahrzeug bereits in der Vermietung befindet.
Die Fahrzeuge des Wohnmobilanbieters können mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein.
Nutzungsdauer
Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug für die vertraglich vereinbarte Dauer zu nutzen. Er ist verpflichtet, sich vorab über die Abhol- und Rückgabezeiten (insbesondere Öffnungszeiten und Ruhetage/Feiertage der Stationen) zu informieren. Eine spätere Abholung oder frühere Rückgabe des Fahrzeugs ist im Einzelfall möglich, muss aber vom Kunden individuell angefragt und vom Wohnmobilanbieter schriftlich bestätigt werden.
Soweit die Angaben im Rahmen des Buchungsprozesses oder die besonderen Mietbedingungen keine abweichende Regelung enthalten, zählt der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Rückgabe jeweils als ein Miettag.
Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Wohnmobilanbieters möglich. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von CamperDays grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages.
Gibt der Kunde das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an der vereinbarten Rückgabestation zurück, ist CamperDays berechtigt, für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von CamperDays bleiben davon unberührt. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Kunde in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Rückgaben des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge. Gibt der Kunde den Wohnwagen vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er den vollen vertraglich vereinbarten Mietpreis zu zahlen, es sei denn, der Wohnmobilanbieter kann den Wohnwagen im Zeitraum zwischen tatsächlicher Rückgabe und vereinbarten Ende der Miete anderweitig vermieten. Ist eine anderweitige Vermietung in diesem Zeitraum tatsächlich möglich, mindert sich der Mietpreis entsprechend anteilig.
In Bezug auf die Übergabe- und Rückgabezeiten ist zu beachten, dass diese beispielsweise von typischen Check-In Zeiten in Hotels abweichen können. So kann, je nach Wohnmobilanbieter, eine Übergabe ggf. erst am späten Nachmittag erfolgen und eine Rückgabe muss am Vormittag erfolgen. Dem Kunden wird empfohlen, vor seiner Reiseplanung die Mietbedingungen aufmerksam zu lesen und sich ggf. Übergabe- und Rückgabezeiten von CamperDays vorab schriftlich bestätigen zu lassen.
Zahlung
Der Mietpreis wird in den Buchungsdetails ausgewiesen. Die angezeigten Preise können in verschiedenen Landeswährungen angegeben sein. CamperDays wickelt alle Transaktionen ausschließlich in der zum Buchungszeitpunkt vertraglich vereinbarten Währung ab. Weitere Kosten wie beispielsweise Zusatzgebühren, Betriebs- und Kraftstoffkosten (Benzin, Diesel, AdBlue, Gas, Öl, Elektrizität u.a.), Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren, Bußgelder, lokale Steuern und Entgelte für lokal gebuchte Zusatzleistungen sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen vom Kunden vor Ort (ggf. in Landeswährung) beglichen werden. Sofern im Rahmen der Buchung vor Ort zu zahlende Zusatzleistungen hinzugebucht werden, sind diese im Mietpreis nicht enthalten und müssen vor Ort bezahlt werden. Es handelt sich um Leistungen, die auf einem separaten Vertrag zwischen Kunden und Wohnmobilanbieter beruhen (vgl. Ziffer II.3). In wenigen Fällen bittet der Wohnmobilanbieter CamperDays die Zusatzleistung ebenfalls einzuziehen. In diesem Fall wird die Zusatzleistung in der Buchungsbestätigung separat aufgelistet und es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass diese bereits zusätzlich zum Mietpreis an CamperDays überwiesen wurde.
Die Zahlung des Mietpreises kann nur per Kreditkarte (Mastercard und Visa), SEPA Lastschrift oder per Rechnung erfolgen. Die Wahl des Zahlungsmittels und der Währung erfolgt durch den Kunden im Rahmen der Buchung. Bei bestimmten Landeswährungen kann nur eine durch CamperDays vorgegebene Zahlungsart ausgewählt werden. Zahlungsmittel und Währung können im Nachhinein vom Kunden nicht einseitig geändert werden.
Bei Zahlung per Kreditkarte wird mit der Übersendung der Buchungsbestätigung die bei der Buchung angegebene Kreditkarte belastet. Die Absendung der Buchung gilt als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Schlägt die Belastung der Kreditkarte fehl, ist CamperDays berechtigt, dem Kunden eine Rechnung zu stellen und ihm eine Nachfrist von 5 Tagen zur Zahlung einzuräumen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, ist CamperDays berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sollte der Zahlungseingang nach Ablauf der Nachfrist nicht sichergestellt sein – insbesondere wenn dies bereits nach dem geplanten Buchungsbeginn der Fall ist – behält sich CamperDays das Recht vor, die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern.
Es finden die Stornobedingungen dieser AGB bzw. der besonderen Mietbedingungen Anwendung.
Wird im Buchungsprozess die Zahlungsart SEPA-Lastschrift ausgewählt, wird der Buchungsbetrag vorläufig blockiert und innerhalb einiger Werktage abgebucht. Der Kunde erhält eine Nachricht des Zahlungsanbieters, dass die Zahlung eingeleitet wurde. Die Absendung der Buchung gilt als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag von dem betreffenden Konto mittels Lastschrift bei dem Kreditinstitut einzuziehen. Schlägt die Belastung fehl, ist CamperDays berechtigt entweder dem Kunden eine Rechnung zu übersenden oder vom Vertrag zurückzutreten.
Zusätzlich bietet CamperDays für bestimmte Landeswährungen die Möglichkeit per Rechnung zu bezahlen. Nachdem die Buchungsanfrage durch den Wohnmobilanbieter bestätigt wurde, verschickt CamperDays eine Rechnung mit einer Zahlungsaufforderung zu dem in der Rechnung genannten Datum. Erfolgt bis zu dem genannten Datum kein Zahlungsnachweis, befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug. CamperDays behält sich das Recht vor, nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Nacherfüllung von 5 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten. Es finden die Stornobedingungen dieser AGB bzw. der besonderen Mietbedingungen Anwendung. Bei kurzfristigen Buchungen behält sich CamperDays vor, ausschließlich die Zahlung per Kreditkarte zu akzeptieren. Auf diese Einschränkung wird der Kunde im Buchungsprozess deutlich hingewiesen, bevor das rechtsverbindliche Angebot durch diesen abgegeben werden kann.
Kommt der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent p.a. über dem jeweils aktuell verlautbarten Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank erhoben. Zusätzlich ist CamperDays im Namen der Wohnmobilanbieter berechtigt, dem Kunden sämtliche im Zusammenhang mit einem Zahlungsverzug entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen, sofern diese Kosten in der Vereinbarung gesondert und aufgeschlüsselt ausgewiesen sind sowie diese zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig waren. Dazu zählen insbesondere Mahngebühren, Bankspesen für Rücklastschriften sowie Kosten für gegebenenfalls beauftragte Inkassodienstleister, Anfragen beim Einwohnermeldeamt oder Rechtsanwälte. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Wohnmobilanbieter kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist. CamperDays behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.
Der Kunde verpflichtet sich, CamperDays eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach Abschluss des Mietvertrages und bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Daneben verpflichtet sich der Kunde, den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern CamperDays an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadensfällen des Fahrers.
CamperDays weist darauf hin, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten, soweit es sich um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung handelt.
Besondere Bedingungen für Rabattgutscheine
Soll ein Gutschein, der im Rahmen einer der Gutscheinaktionen von CamperDays ausgegeben wurde, bei einer Buchung eingelöst werden, gelten folgende Sonderbestimmungen:
Der Gutschein kann nur für zukünftige Buchungen eingelöst werden. Eine nachträgliche Einlösung für eine bereits bestehende Buchung ist nicht möglich. Gutscheine können nicht für eine Buchung eingelöst werden, die bereits im Rahmen einer Rabattaktion rabattiert wurde. Der erste Tag der Anmietung (Datum der Fahrzeugübernahme) muss innerhalb des auf dem Gutschein angegebenen Gültigkeitszeitraums liegen. Pro Buchung kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Ein Gutschein kann nicht für mehrere Buchungen verwendet werden – insbesondere kann er nicht auf mehrere Buchungen aufgeteilt werden. Sofern auf dem Gutschein kein Mindestbuchungswert angegeben ist, kann der Gutschein für eine Buchung verwendet werden, bei der der Wert der Buchung höher, gleich oder niedriger als der auf dem Gutschein angegebene Wert ist. Wird dieser Gutschein zur Bezahlung einer Buchung verwendet, deren Wert unter dem Wert des Gutscheins liegt, kann der Restbetrag nicht ausgezahlt werden. Ist auf dem Gutschein ein Mindestbuchungswert angegeben, kann der Gutschein nur für eine Buchung eingelöst werden, deren Wert höher oder gleich dem Mindestbuchungswert des Gutscheins ist. Wird eine verbindliche Buchungsanfrage ausnahmsweise nicht bestätigt, behält der Gutschein seine volle Gültigkeit.
Rücktritt / Stornierung / Umbuchung
Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen über Kraftfahrzeuge zu einem bestimmten Termin nach § 18 FAGG nicht vorgesehen ist.
Der jeweilige Wohnmobilanbieter kann auf vertraglicher Grundlage dem Kunden freiwillig ein Recht zur Stornierung einräumen. Ob und unter welchen Bedingungen eine Stornierung möglich ist, ergibt sich aus den jeweiligen Mietbedingungen des Wohnmobilanbieter. Die konkreten Stornobedingungen können daher je nach Wohnmobilanbieter variieren und gestaffelt ausgestaltet sein. Der Wohnmobilanbieter hat die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Wohnwagens während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Es steht dem Kunden weiters jederzeit frei, den Nachweis zu erbringen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser niedriger ausgefallen ist, als die angesetzte Stornierungsgebühr. Wir weisen auf folgenden wichtigen Punkt hin: Maßgeblich für die Berechnung der Höhe der vom Kunden zu bezahlenden Stornogebühr ist das Datum des schriftlichen Zugangs der Stornierungserklärung beim Wohnmobilanbieter. (siehe dazu auch Zeitpunkt des Eingangs). Der Kunde ist hierbei verpflichtet, den Stornierungswunsch schriftlich (per E-Mail) an CamperDays zu übermitteln. CamperDays bestätigt dem Kunden schriftlich den Erhalt der Stornierungsanfrage . Falls der Kunde von CamperDays keine Bestätigung erhält, kann es sein, dass die Stornierung nicht bei CamperDays eingelangt ist (beispielsweise aufgrund eines Tippfehlers beim Versenden der E-Mail). Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, CamperDays zu kontaktieren, um sich über den Eingang einer Stornierungsanfrage zu informieren. CamperDays wird die Stornierungsanfrage des Kunden nach Eingang an den Wohnmobilanbieter weitersenden. Um eine Weiterleitung zu ermöglichen ist zunächst aber der Zugang während der Öffnungszeiten ({{infoline-opening-hours}} deutscher Zeit außerhalb von Feiertagen) bei CamperDays erforderlich. Nach Eingang wird CamperDays den Stornierungswunsch an den Wohnmobilanbieter übersenden. In Bezug auf den Zeitpunkt des Zugangs beim Wohnmobilanbieter ist zu berücksichtigen, dass dieser nur während der Betriebszeiten des Wohnmobilanbieters, der sich möglicherweise in einer anderen Zeitzone befindet, erfolgt. Es wird daher empfohlen, die Stornierung mit einer angemessenen Vorlaufzeit zu übersenden. Zur Absicherung des Stornorisikos sollte der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung in Erwägung gezogen werden.
Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Buchungsänderung nach Vertragsschluss besteht nicht und liegt im Ermessen des Wohnmobilanbieters. Bis zu 14 Tage vor Buchungsbeginn wird CamperDays auf eine entsprechende Anfrage des Kunden hin jedoch versuchen, mit dem jeweiligen Wohnmobilanbieter die Möglichkeit einer Umbuchung zu eruieren und den Kunden zunächst über die Bedingungen einer Umbuchung (insbesondere eventuelle Gebühren und Zuzahlungen) zu informieren. Sofern der Kunde den Bedingungen zustimmt, stellt dies ein Angebot zur Vertragsänderung dar. Sofern CamperDays dies annimmt, wird dem Kunden eine neue Buchungsbestätigung und ein neuer Voucher zugeschickt. Darüber hinaus wird ggf. die Kreditkarte mit den vereinbarten Gebühren und Zuzahlungen belastet oder eine Rechnung übersendet. Es kann erforderlich sein, dass der Kunde seine Kreditkartendaten noch einmal angibt. Dazu übersendet CamperDays dem Kunden einen entsprechenden Link. Es kann im Rahmen einer Umbuchung darüber hinaus notwendig sein, dass die ursprüngliche Buchung kostenpflichtig storniert und eine neue Buchung angelegt werden muss.
Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe
Das Fahrzeug ist zu dem jeweils vereinbarten Termin (mit Beachtung der Uhrzeit) an der im Vertrag benannten Wohnmobilstation zu übernehmen und zurückzugeben (vgl. dazu auch oben Ziffer IV).
Bei Fahrzeugübergabe sind ein Reisepass und Führerschein im Original vorzulegen. Die Anforderungen an das Mindestalter des Fahrers sowie ggf. Dauer des Besitzes einer gültigen Fahrerlaubnis unterscheiden sich bei den unterschiedlichen Wohnmobilanbietern und sind daher in den besonderen Mietbedingungen geregelt, die ebenfalls Gegenstand des Vertrages werden. Sofern dort keine Anforderungen spezifiziert sind, gelten folgende Mindestanforderungen: Der Fahrer muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und über eine im Land der Anmietung sowie ggf. Durchreise mit dem Fahrzeug für die Fahrzeuggröße gültige Fahrerlaubnis verfügen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen das Mietfahrzeug führen, die bei der Buchung über CamperDays angegeben wurden, dies bestätigt wurde und diese die vorgenannten Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Fahrer vor Ort in den Mietvertrag eingetragen werden, da dies eine Voraussetzung für die Zulässigkeit weiterer Fahrer ist. CamperDays weist darauf hin, dass für die Anmietung von Fahrzeugen in bestimmten Ländern zusätzlich der Besitz eines internationalen Führerscheins zwingend notwendig ist.
Eine Vorlage eines gültigen Führerscheins durch den Kunden und/oder den/die Fahrer bei Anmietung und/oder im Zeitpunkt der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des Wohnmobils. Kommt es infolge schuldhaft fehlender Vorlage des Führerscheins zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des Kunden. Kann der Kunde den für die Fahrzeugführung erforderlichen Führerschein zum vereinbarten Übernahmezeitpunkt nicht vorlegen, ist CamperDays berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, den Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis bis spätestens 24 Stunden nach dem ursprünglich vorgesehenen Übergabezeitpunkt nachzureichen. Erfolgt auch innerhalb dieser Frist kein entsprechender Nachweis, ist CamperDays berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer VII. Anwendung.
Der Kunde wird bei der Fahrzeugübernahme das Mietfahrzeug tunlichst auf seinen vertragsgemäßen, schadenfreien Zustand sowie auf die richtige Angabe des Tankstandes und sonstiger Füllstände, auf die Angabe zur Sauberkeit und auf das Vorhandensein von Zubehör und ggf. Umwelt-/Mautplakette hin überprüfen; ist aber nicht dazu verpflichtet. Die durch den Kunden festgestellten Schäden, Fehlteile, Verschmutzungen und ungenügende Füllstände sind tunlichst vor Fahrtantritt gegenüber dem Wohnmobilanbieter/der Vermietstation anzuzeigen. Hierfür wird ein Übergabeprotokoll angefertigt oder die Informationen müssen in einem Kundenportal hinterlegt werden. Liegt beides nicht vor, sind die Angaben per E-Mail dem Wohnmobilanbieter und ggf. CamperDays zu übermitteln. Durch seine Unterschrift erkennt er den protokollierten und vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs an. Auch bei der Rückgabe wird der Zustand des Fahrzeugs kontrolliert und protokolliert. Die Informationen werden ebenfalls in schriftlicher Form festgehalten und dem Kunden nach der Rückgabe durch den Wohnmobilanbieter übermittelt.
Soweit in den besonderen Mietbedingungen keine abweichende Regelung getroffen wird, verpflichtet sich der Kunde, das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt vollgetankt, unbeschädigt, von innen (und gegebenenfalls außen) gereinigt und in protokolliertem Zustand (lt. Übergabeprotokoll) an der vertraglich vereinbarten Station zurückzugeben.
Sofern die besonderen Mietbedingungen keine abweichende Regelung enthalten, gilt bei einer schuldhafter Übergabe eines nicht gereinigten Fahrzeugs folgendes: Hat der Kunde bei Rückgabe des Fahrzeugs die Toilette nicht geleert und/oder nicht gereinigt, wird der tatsächlich aufgelaufene Aufwand verrechnet. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe innen nicht oder ungenügend gereinigt, werden darüber hinaus die tatsächlich anfallenden Reinigungskosten berechnet.
Sofern der Kunde vor Ort gegenüber dem Wohnmobilanbieter/der Vermietstation erklärt, dass er keine Ansprüche wegen Mängeln geltend machen wird, gilt diese Erklärung auch in der Beziehung zwischen Kunden und CamperDays. Hintergrund ist der Umstand, dass wenn der Kunde eine solche Erklärung abgibt und nach seiner Rückkehr gleichwohl Gewährleistungsansprüche gegenüber CamperDays geltend macht, CamperDays die Möglichkeit genommen ist, diese gegenüber dem Wohnmobilanbieter/der Vermietstation geltend zu machen, da diese sich auf die Verzichtserklärung des Kunden berufen. Sofern der Kunde Ansprüche (gegenüber CamperDays oder dem Wohnmobilanbieter/der Vermietstation) geltend machen will, empfiehlt CamperDays ausdrücklich, auf die Abgabe von Verzichtserklärungen zu verzichten.
Zahlt der Wohnmobilanbieter/die Vermietstation dem Kunden eine Ausgleichszahlung oder kompensiert sie Mängel durch Verzicht auf die Geltendmachung von Forderungen oder Upgrades/Zusatzleistungen, finden diese Zahlungen/Kompensationen in Bezug auf den gleichen Mangel auch auf Forderungen des Kunden gegen CamperDays Anwendung.
Kaution
Die Kaution in Höhe der Vereinbarung im Mietvertrag muss bei Fahrzeugübernahme grundsätzlich mittels Kreditkarte (Visa oder Mastercard) geleistet werden. In seltenen Fällen kann die Kaution auch nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von CamperDays mittels EC-Karte, Debitkarte oder mittels Vorabüberweisung hinterlegt werden. CamperDays steht für entsprechende Anfragen zur Verfügung.
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Abholung des Fahrzeugs über die genaue Höhe der Kaution und die Zahlungsmodalitäten zu informieren und sicherzustellen, dass die Kreditkarte über eine ausreichende Deckung verfügt. Debitkarten (z. B. Maestro, V PAY, Visa Debit, Mastercard Debit), auch wenn sie im Sprachgebrauch als "Kreditkarte" bezeichnet werden, sowie Prepaid-Kreditkarten werden nicht von allen Abholstationen zur Hinterlegung der Kaution akzeptiert. Bei der Zahlung mittels Kreditkarte ist zu beachten, dass dazu ggf. die Geheimnummer erforderlich ist und eventuell Kreditkartengebühren anfallen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Kaution in der Landeswährung des Wohnmobilanbieters hinterlegt wird. Zwischen dem Zeitpunkt der Zahlung und der Rückerstattung der Kaution kann es zu Wechselkursänderungen kommen. Dadurch kann der erstattete Betrag – bei Rückumrechnung in die ursprüngliche Währung des Kunden – höher oder niedriger ausfallen. CamperDays hat auf solche Wechselkursdifferenzen keinen Einfluss. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Vermietstation und ggf. das die Karte ausgebende Institut sowohl für Abbuchungen, als auch für Rückerstattungen teilweise Kreditkartengebühren in Rechnung stellen. Diese Gebühren werden nicht von CamperDays erstattet. Ohne vollständig hinterlegte Kaution besteht kein Anspruch auf Fahrzeugübernahme.
Bei ordnungsgemäßer (insbesondere unbeschädigt und rechtzeitig) und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs wird nach erfolgter Endabrechnung die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzkosten (wie beispielsweise Reinigungskosten, Betankungskosten, Kosten der Behebung von Schäden) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Kunden zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Wohnmobilanbieter auf Basis eines verbindlichen Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Wohnmobilanbieter das Recht, die Kaution einzubehalten. Wenn die Forderungen aus dem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt werden, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten.
Versicherung / Haftungsbeschränkungen
Im Hinblick auf die Versicherungen bzw. Haftungsbeschränkungen (CDW – Collision Damage Waiver) gelten die in den Buchungsbedingungen und besonderen Mietbedingungen spezifizierten Bedingungen.
Sofern die Anmietung im Ausland erfolgt, ist zu berücksichtigen, dass der landesspezifische Versicherungsschutz ggf. im Hinblick auf Umfang und vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Schäden von deutschen Standards abweicht. So wird teilweise die Haftung für bestimmte Fahrzeugteile (z.B. Unterboden) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Buchung über den Umfang des Versicherungsschutzes zu informieren und sich vor Übergabe des Wohnmobils mit den lokalen Bedingungen (zu denen auch die Straßenverkehrsvorschriften gehören) vertraut zu machen.
Verhalten bei Unfall
Soweit in den besonderen Mietbedingungen keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, gelten folgende Verhaltensweisen bei einem Unfall: Der Kunde / Fahrer hat nach einem Unfall oder bei einem Brand-, Entwendungs-, Wild- oder sonstigem Schaden unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und CamperDays sowie die Vermietstation zu verständigen. Der Kunde / Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachgekommen ist. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, so hat der Kunde dies gegenüber CamperDays sowie der Vermietstation nachzuweisen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Daneben hat der Kunde CamperDays sowie die Vermietstation unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfall- oder Schadensereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren. Der Unfall-/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. CamperDays weist ausdrücklich darauf hin, dass Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter ohne vorherige Zustimmung von CamperDays nicht anerkannt oder bestätigt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für Schuldeingeständnisse oder Zusagen vor Ort, da diese den Versicherungsschutz gefährden können. Der Kunde ist nicht zur Erteilung von Anerkenntnissen hinsichtlich eines Unfalles/Schadenereignisses gegenüber Dritten berechtigt. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich CamperDays sowie der Vermietstation mitzuteilen.
Verhalten bei Schadensfall oder beim Auftreten eines Mangels
Soweit in den besonderen Mietbedingungen keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, gelten folgende Verhaltensweisen bei einem Schaden oder Mangel (nachfolgend gemeinsam Schaden) wie beispielsweise einem Defekt an der Toilette oder Wassereintritt bei Regen. Weder CamperDays noch der Wohnmobilanbieter können den Schaden beheben, wenn keine Anzeige erfolgt. Die Wohnmobilanbieter geben regelmäßig eine Telefonnummer an, über die Schadensereignisse gemeldet werden können. Der Kunde verpflichtet sich, sich bei Auftreten eines Schadens (auch bei geringfügigen Schäden) und Gefahr in Verzug unverzüglich telefonisch mit dem Wohnmobilanbieter in Verbindung zu setzen und den Schaden zu melden. Sollte nachweislich der Wohnmobilanbieter telefonisch nicht erreicht worden sein, ist die schriftliche Kontaktaufnahme/E-Mail-Kontaktaufnahme ebenfalls möglich.
Der Kunde hat tunlichst CamperDays unverzüglich über alle Einzelheiten des Schadensereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich/per E-Mail zu informieren und dabei auch Datum und Zeit der telefonischen Schadensmeldung und wenn möglich Ansprechpartner beim Wohnmobilanbieter anzugeben. Sollte nicht innerhalb von 48h nach Schadensmeldung eine Lösung zwischen dem Kunden und dem Wohnmobilanbieter erreicht worden sein, verpflichtet sich der Kunde, CamperDays darüber ebenfalls per E-Mail in Kenntnis zu setzen.
Soweit die Mietbedingungen weitere Anweisungen für Schadensfälle enthalten, sind diese einzuhalten. CamperDays weist darauf hin, dass die Wohnmobilanbieter oft mit bestimmten Werkstätten zusammenarbeiten und den Kunden bei einem Defekt oder Schaden auffordern werden, eine solche Werkstatt aufzusuchen, selbst wenn es im näheren Umfeld andere Werkstätten gibt. Je nach Land und Landesteil (beispielsweise Outback in Australien), können dadurch längere Anfahrten erforderlich sein. Reparaturkosten sind zunächst vom Kunden auszulegen. Diese werden bei oder nach Rückgabe des Fahrzeugs gegen Vorlage entsprechender Originalbelege vom Wohnmobilanbieter erstattet, sofern die Reparatur vorab genehmigt wurde oder zur Schadensbegrenzung erforderlich war sowie die Kosten nachweislich im Verantwortungsbereich des Wohnmobilanbieters liegen.
Die Erreichbarkeit während der Reise, um den Mangel beheben zu lassen, bspw. zur Vereinbarung eines Termins mit der Werkstatt, obliegt dem Kunden. Der Wohnmobilanbieter kann für fehlgeschlagene Kontaktaufnahmen aufgrund unzureichender Erreichbarkeit nicht verantwortlich gemacht werden.
Haftung von CamperDays und dem Wohnmobilanbieter
CamperDays haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung von CamperDays auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, CamperDays hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern von CamperDays, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von CamperDays. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von CamperDays oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch CamperDays, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen.
CamperDays weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Abgabe der Buchungsanfrage durch den Kunden keine Garantie für die Verfügbarkeit des gewünschten Wohnmobils übernommen werden kann. Erst mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Kunden wird daher empfohlen ggf. geplante weitere separate Buchungen bei Hotels oder Fluggesellschaften erst nach der Bestätigung der Buchungsanfrage vorzunehmen.
Haftung des Kunden
Sofern eine Haftungsbeschränkung auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt vereinbart wurde, gilt dies nicht für vom Kunden vorsätzlich verursachte Schäden. In diesem Fall haftet der Kunde in voller Schadenshöhe. Dies gilt auch, wenn der Kunde vorsätzlich gegen vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere hinsichtlich der Angaben zum Mindestalter des Fahrers, der Fahrzeugübergabe, der Fahrzeugrückgabe sowie des Verhaltens bei Unfall oder Schadensfall. In diesen Fällen haftet der Kunde in voller Schadenhöhe für alle von ihm zu vertretenden Schäden.
Für Schäden am Fahrzeug oder an Dritten durch die mitgeführten Tiere haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorgaben.
Erfolgt die Anmietung durch mehrere Kunden, haften diese als Gesamtschuldner.
Der Kunde verpflichtet sich, CamperDays sowie den Wohnmobilanbieter im Hinblick auf alle während der Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, die er schuldhaft zu vertreten hat, in vollem Umfang von der Haftung freizustellen.
Obliegenheiten des Kunden
Das Fahrzeug darf – ausgenommen in Notfällen – nur vom Kunden selbst bzw. den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Der Kunde muss persönlich bei der Abholung des Mietfahrzeuges erscheinen. Der Wohnmobilanbieter kann vor einer Herausgabe des Wohnmobils die Vorlage des Originalführerscheins und/oder Personalausweises verlangen.
Der Kunde verpflichtet sich, vor Überlassung des Fahrzeugs an einen anderen Fahrer zu prüfen, dass dieser bei der Übergabe des Mietwagens ordnungsgemäß in den Mietvertrag aufgenommen wurde, sich im Zeitpunkt der Nutzung in einem fahrtüchtigen Zustand und im Besitz der erforderlichen/gültigen Fahrerlaubnis befindet und keinem Fahrverbot unterliegt. Weiterhin hat der Kunde die Pflicht, den Fahrer über die Geltung und den Inhalt der vertraglichen Regelungen zur Anmietung (insbesondere der besonderen Mietbedingungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Versicherungsschutz) zu informieren und die Fahrzeugführung von seiner Zustimmung abhängig machen.
Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (insbesondere die regelmäßige Kontrolle des Öl- und Wasserstandes sowie des Reifendruckes, ausschließliche Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffes), ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend zu bedienen sowie jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Sofern ein Lenkradschloss vorhanden ist, muss dies beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet sein. Der Kunde hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Kunde hat regelmäßig zu überprüfen, dass sich das Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung kann zu einem Entfallen oder zur Einschränkung des Versicherungsschutzes führen.
Folgende Aktivitäten sind ohne schriftliche Sondergenehmigung untersagt: Die Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen Gefahrstoffen, bzw. Stoffen, die eine Gefahr für das Fahrzeug oder die Passagiere darstellen, Begehung oder Beteiligung an Zollverstößen oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; die Weitervermietung, Weitergabe oder Leihe; gewerblichen Personen- oder Fernverkehrsbeförderung; Fahrschulübungen, Geländefahrten; Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenem Gelände.
Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete, für die eine Reisewarnung des BMEIA besteht (www.bmeia.gv.at/reise-services/reisewarnungen), sind dem Kunden stets untersagt. Fahrten in ein anderes Land als dem, in dem die Abholstation liegt, sind nur zulässig, wenn eine schriftliche Genehmigung von CamperDays vorliegt oder die besonderen Mietbedingungen eine entsprechende Berechtigung enthalten. Sofern eine Fahrt über Landesgrenzen hinweg zulässig ist, muss sich der Kunde über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer eigenständig informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einhalten. CamperDays weist darauf hin, dass bei Fahrten mit Fähren und Schiffen der Versicherungsschutz für Wasserschäden teilweise eingeschränkt ist.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wiederherzustellen, dürfen vom Kunden bis zu einer Höhe von 75 € ohne vorherige Genehmigung bei CamperDays oder der Vermietstation bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Eine schriftliche Schadensmeldung ist gleichwohl erforderlich. Im Übrigen dürfen Reparaturen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung von CamperDays oder dem Wohnmobilanbieter in Auftrag gegeben werden. Die Erstattung der dadurch angefallenen und genehmigten Reparaturkosten leistet der Wohnmobilanbieter nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise und Belege, und sofern der Kunde nicht für den der Reparatur zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Mietbedingungen entsprechend haftet. Darüber hinaus ist für die Erstattung die Vorlage der Austauschteile/Altteile erforderlich, sofern es sich um Garantieteile handelt (Batterien, Wechselrichter, Ladegerät, Wasserpumpe). Im Übrigen hat der Kunde die Pflicht, die Austauschteile/Altteile der Vermietstation vorzulegen, sofern sie für ihn verfügbar waren und der Rücktransport zumutbar ist.
Der Kunde darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen.
Der Kunde ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere mit Lackierungen, Aufklebern oder Klebefolien zu versehen. CamperDays weist darauf hin, dass einige lokale Vermietstationen auch das Wechseln von Reifen nur eingeschränkt zulassen. Der Kunde wird insofern auf die Mietbedingungen verwiesen.
Haustiere dürfen nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CamperDays und nur in dafür geeigneten Fahrzeugen mit vom Kunden zu stellenden, zulässigen Sicherungsvorrichtungen mitgenommen werden. Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transit- und Einreisebestimmungen ist der Kunde verantwortlich. Die Mitnahme von Tieren kann zu einer kostenpflichtigen Sonderreinigung führen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach Tier riecht, oder Tierhaare/-ausscheidungen vorzufinden sind. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung/Zuwiderhandlung entstehen sowie ein CamperDays oder dem Wohnmobilanbieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit gehen zu Lasten des Kunden.
Im gemieteten Fahrzeug dürfen sich ausschließlich volljährige Personen aufhalten. Die Mitnahme von Kindern ist unter Beachtung der landesspezifischen Regelungen (insbesondere der Pflicht zur Nutzung von Kindersitzen) nur dann zulässig, wenn dies in den Mietbedingungen ausdrücklich erlaubt wird oder CamperDays dies schriftlich bestätigt. Sofern der Kunde das Fahrzeug mit Kindern nutzen möchte, ist er verpflichtet, vor einer Buchungsanfrage zu prüfen, ob dies zulässig ist. CamperDays steht für entsprechende Anfragen zur Verfügung.
Urheberrecht
Alle auf diesem Internet-Angebot verwendeten Texte und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Veröffentlichung sind nur mit Genehmigung erlaubt.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz der vereinbarten Abholstation.
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit Forderungen zulässig, die im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen, von CamperDays anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Darüber hinaus bleibt das Recht zur Aufrechnung im Fall der Zahlungsunfähigkeit von CamperDays unberührt.
Für den zwischen CamperDays und dem Kunden zustande gekommenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem Art 6 Abs 2 Verordnung (EG) Nr. 593/2008 diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
Sonstiges
Speicherung des Vertragstextes: Nach einer Buchung erhält der Kunde eine E-Mail mit den Daten seiner Anmietung zugesandt. Sollte der Kunde diese Daten erneut benötigen, kann er sie telefonisch oder per E-Mail bei uns anfordern (gilt nur für eine Buchung von CamperDays-Angeboten). Der Kunde wird darauf hingewiesen, sich alle AGBs, die für seine Buchung gültig sind, auszudrucken oder elektronisch abzuspeichern. Sollten sich die AGBs zwischenzeitlich ändern, wird die alte Version, die für den Kunden gültig ist, nicht gespeichert. Jedoch kann der Kunde uns jederzeit kontaktieren, um die AGB, die zu seinem Buchungszeitpunkt aktuell war, anzufordern. Wir bitten den Kunden uns diesbezüglich eine E-Mail an service@camperdays.at zu schicken.
Online-Streitbeilegung
Wir weisen darauf hin, dass unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung gestellt wird. Unsere E-Mailadresse lautet service@camperdays.at.
Wir weisen ferner darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und auch nicht teilnehmen werden.
Stand: 03.07.2025
AGB-Archiv
CamperDays AGB (Stand 03.07.2025)